Architektur- und Sachverständigenbüro, Braunschweig


Baucontrolling

  • Bautenstandsdokumentation
  • Prüfung von Baurechnungen und Bautenständen
  • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung)

Viele Bauherren lassen sich ihr Haus schlüsselfertig erstellen und haben damit nur einen Partner, der für Architekten- und Bauleistungen zuständig ist. In solchen Fällen empfiehlt sich vor Vertragsabschluß die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen, der die Vorgaben des Unternehmers (Baubeschreibung) und seine Leistungen in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Die Kosten für ein solches Baucontrolling liegen weit unterhalb dessen, was in den meisten Streitfällen zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden muss.