Energieausweis
Nach der Energieeinsparverordnung müssen zukünftig für alle Gebäude Energieausweise erstellt werden. Der Eigentümer hat nicht mehr die Wahl zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Ausweis.
Der bedarfsorientierte Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf des Gebäudes.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis dokumentiert überwiegend das Verbrauchsverhalten des Bewohner des Gebäudes.
Welcher Ausweis für Ihre Immobilie in Frage kommt, kann in einem Beratungsgespräch geklärt werden